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Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der Ausschreibung für Einzelstarter des Fitnesstriathlon. Ergänzend wird folgendes festgelegt:
Teilnehmerlimit
Das Teilnehmerlimit beträgt 70 Starter.
Startgeld
€ 15,00
(nur bei Anmeldung bis 31.03.2015, danach € 20,00)
Im Verwendungszweck neben der gemeldeten Person auch bitte die Anmelde-ID angeben.
Das Startgeld muss innerhalb von 10 Banktagen (bei einer Anmeldung nach dem 31.03.2015: 5 Banktage) auf nachfolgender Bankverbindung eingegangen sein. Nach 10 Banktagen wird die Anmeldung ohne weitere Information gelöscht und bleibt somit ungültig.
Zur Überweisung der Startgebühr nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
TSV Amicitia Viernheim 1906/09 e.V.
VoBa Darmstadt – Kreis Bergstraße eG
BLZ: 50890000
Konto Nr.: 30607104
oder
IBAN: DE32 5089 0000 0030 6071 04
BIC: GENODEF1VBD
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Ausgabe der Startunterlagen
Samstag, 30.05.2015, von 07:00 bis 12:30 Uhr
im Festzelt im Viernheimer Waldstadion.
Check In
Die Wechselzone im Waldstadion ist von 10:00 bis 12:30 Uhr geöffnet. Danach ist ein Einchecken nicht mehr möglich.
Wettkampfbesprechung
Die Wettkampfbesprechung findet um 15:20 Uhr im Waldschwimmbad statt.
Teilnahme ist Pflicht!
Start
Samstag, 30.05.2015, 15:25 Uhr
Schwimmen – 200 m
4 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad
Rad – 6 km
2 Runden auf flacher abgesperrter Strecke um das Waldstadion
Laufen – 2,5 km
1 Runde durch den Viernheimer Erholungswald
Achtung:
Die Radstrecke ist für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt. Es gilt auf der gesamten Strecke die StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot.
Den Anweisungen der Kampfrichter, Helfer und Polizei ist Folge zu leisten!
Es besteht Helmpflicht.
Zeitmessung
Es erfolgt keine Zeitmessung.
Check Out
Der Check Out erfolgt ab ca. 15:45 Uhr. Die Räder werden bis 17:00 Uhr bewacht und nach Vorlage der Startnummer ausgehändigt.
Siegerehrung
Jeder Teilnehmer erhält ein Funktionsshirt und eine Urkunde.
Rechnung
Insofern von Athletenseite eine Rechnung über den Startgeldbetrag gefordert wird, behält sich der Veranstalter vor eine Bearbeitungsgebühr von € 8,- zu erheben.