Ausschreibung 17. V-Card Nachwuchs-Triathlon
Der Nachwuchs-Triathlon ist Teil des HTV-Cup |
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Datum | Samstag, 28. August 2021 |
Startort | Waldschwimmbad Viernheim |
Ziel | Waldstadion Viernheim – Industriestraße, 68519 Viernheim |
Veranstalter | Magistrat der Stadt Viernheim |
Ausrichter | TSV Amicitia 1906/09 Viernheim e.V., Abt. Triathlon Lorscher Str. 84, 68519 Viernheim |
Genehmigung | Hessischer Triathlonverband – Genehmigungsnummer (07-21-01-03940) |
Wettkampfordnungen | Der Veranstaltung liegen die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Sie können jederzeit unter http://www.dtu-info.de und am Wettkampftag beim Ausrichter eingesehen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.
Da im Rahmen des Nachwuchs-Triathlons der HTV-Cup ausgetragen wird, gelten die Durchführungs- und Wertungsbestimmungen des HTV. |
Schiedsgericht | Verbandsvertreter, Veranstaltungsvertreter, Kampfrichtervertreter |
Corona-Nachweise und Hygiene-Konzept | Für die Teilnahme am Wettbewerb 2021 ist einer der drei folgenden Nachweise erforderlich:
· Ein negativer Corona-Test (offizielle Bescheinigung – maximal 24 Stunden alt) · Ein Genesungsnachweis durch PCR-Test (mind. 28 Tage und max. 6 Mon. alt) · Ein vollständiger Impfnachweis (2. Impfung mind. 14 Tage vor Wettkampf) Die Nachweise sind am Wettkampftag vorzulegen. |
Teilnahmeberechtigung | Einzelstarter
Teilnahmeberechtigt sind Schüler und Jugendliche, es gilt ein Mindestalter von 8 Jahren (ab Jahrgang 2013). |
Anmeldung | Die Anmeldung ist nur online und nach Kenntnisnahme des Haftungsausschlusses möglich. Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und jeder Teilnehmer muss seine Startunterlagen persönlich abholen. Athleten, die das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht haben und nicht über einen Verein gemeldet werden, benötigen zur Teilnahme die Einverständniserklärung ihrer Eltern (Download hier). Die unterschriebene Einverständniserklärung sowie die Hygiene-Einverständniserklärung (Download hier) sind bei Abholung der Startunterlagen abzugeben. |
Meldeschluss | Die Online-Anmeldung schließt am 06.08.2021, 23:59 oder mit Erreichen des Teilnehmerlimits. Danach ist keine Meldung mehr möglich. |
Nachmeldung | Es sind keine Nachmeldungen möglich. |
Teilnehmerlimit | Das Teilnehmerlimit beträgt je 20 Starter für Junioren & Jugend A sowie je 30 Starter für Jugend B, Schüler A, Schüler B, Schüler C. |
Startgeld | Das Startgeld beträgt:
Junioren / Jugend A Jugend B / Schüler A Schüler B / Schüler C Das Startgeld muss innerhalb von 10 Banktagen auf nachfolgender Bankverbindung eingegangen sein. Nach 10 Banktagen wird die Anmeldung ohne weitere Information gelöscht und bleibt somit ungültig. Ein Startpass oder eine Tageslizenz ist nicht erforderlich. Bei Teilnahme am HTV-Cup beachten Sie bitte die geltenden Bestimmungen. |
Bankverbindung / Überweisung | Die Zahlung erfolgt per Einzugsermächtigung oder per Überweisung. Zur Überweisung der Startgebühr nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
TSV Amicitia Viernheim 1906/09 e.V. Im Verwendungszweck neben der gemeldeten Person unbedingt die Anmelde-ID angeben. |
Abmeldung und Teilrückerstattung des Startgeldes | Bei schriftlicher Abmeldung bis zum 25.07.2021 erfolgt eine Teilrückerstattung des Startgeldes abzüglich € 15,00. Bis zum 25.07.2021ist auch eine Ummeldung auf einen Ersatzstarter möglich – die Gebühr hierfür beträgt ebenfalls € 15,00. Ab dem 26.07.2021 erfolgt keine Erstattung durch den Veranstalter und es ist auch keine Ummeldung mehr möglich. In Fällen höherer Gewalt ist der Veranstalter berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer und keine Verpflichtung zur Rückerstattung des Startgeldes. Sollte die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen, werden folgende Rückerstattungen geleistet: |
Rechnung | Insofern von Athletenseite eine Rechnung über den Startgeldbetrag gefordert wird, behält sich der Veranstalter vor eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zu erheben. |
Verwendung des Startgeldes | • Lizenz- und Leihgebühr für die Zeitnahme • Abgaben an den HTV • gesetzliche Mehrwertsteuer Ebenfalls im Preis enthalten sind weitere Serviceleistungen: • Matchsack o.ä. |
Wettkampfinformationen | |
Ausgabe der Startunterlagen | Die Ausgabezeiten entnehmen Sie bitte dem Zeitplan, der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Check-In | Die Check-In-Zeiten / die Öffnungszeiten der beiden Wechselzonen (WZ2: Waldstadion Viernheim, WZ 1: Waldschwimmbad Viernheim) entnehmen Sie bitte dem Zeitplan der rechtzeitig auf der Homepage veröffentlicht wird. |
Technische Sicherheit der Ausrüstung | Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich (siehe Sportordnung). |
Wettkampfbesprechung | Es findet KEINE Wettkampfbesprechung statt; stattdessen werden die Wettkampfinformationen online auf unserer Homepage ersichtlich sein und jeder Teilnehmer bekommt die Infos per e-Mail. |
Start | Der Start erfolgt als sog. Jagdstart. Alle 10 Sekunden wird ein Athlet auf die Schwimmstrecke geschickt. Die Startzeiten der einzelnen Startgruppen werden rechtzeitig auf der Homepage veröffentlich. |
Strecken |
Junioren und Jugend A:
Schwimmen – 500 m, 10 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad Jugend B (Jahrgang 2006 + 2007) und Schüler A (Jahrgang 2008 + 2009) Schwimmen – 400 m, 8 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad Schüler B (Jahrgang 2010 + 2011) Schwimmen – 200 m, 4 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad Schüler C (Jahrgang 2012 + 2013) Schwimmen – 100 m, 2 Bahnen im Viernheimer Waldschwimmbad Radtechnikparcours Schüler C und Schüler B Achtung Die Nutzung von Kälteschutzanzügen ist in der Sportordnung geregelt und wird entsprechend umgesetzt. Windschattenfahren ist verboten! Was die Ausrüstung betrifft, insbesondere das Fahrrad, wird auf die Sportordnung hingewiesen. Es sind Auflieger aller Art verboten. Die Radstrecke ist für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt. Es gilt auf der gesamten Strecke die StVO, insbesondere das Rechtsfahrgebot. Den Anweisungen der Kampfrichter, Helfer und Polizei ist Folge zu leisten! |
Verpflegungsstellen | Laufstrecke
keine Verpflegung auf der Laufstrecke Ziel Obst und Getränke |
Zeitmessung | Die Zeitmessung erfolgt elektronisch durch die Firma TrialogEvent. Jeder Teilnehmer erhält mit seinen Startunterlagen einen Zeitnahmechip, der während des Wettkampfs am Fußgelenk zu tragen ist. Eigene Chips können nicht verwendet werden.
Chipbänder sind nicht inklusive, sondern müssen selbst mitgebracht oder vor Ort käuflich erworben werden. |
Check-Out | Der Check-Out erfolgt unverzüglich nach Ende des Wettkampfes. Der Zeitnahmechip ist bei Abholung des Fahrrades aus der Wechselzone 2 abzugeben. Bei Verlust ist eine Gebühr von € 80,00 fällig. Scheidet ein Teilnehmer aus dem Wettkampf aus, ist der Zeitnahmechip unbedingt noch am Wettkampftag am Infostand abzugeben. Die Räder werden bis zum Ende des Check-Outs beaufsichtigt und danach aus der Wechselzone transportiert. |
Wertung / Siegerehrung | In diesem Jahr müssen wir Corona bedingt auf jegliche Siegerehrung und Preise verzichten. |
Ergebnisliste | Die Ergebnisliste wird kurz nach dem Wettkampf im Internet veröffentlicht. |
Urkunden | Nach Einstellen der Ergebnisliste kann sich jeder Teilnehmer seine Urkunde selbst ausdrucken. |
Besucher- und Athleten-Verpflegung | Wegen der aktuellen Lage können wir dieses Jahr voraussichtlich keine Speisen und Getränke anbieten. |